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Öffentlich geförderte Maßnahmen und die Hausratversicherung

Hier erfahren Sie alles Wichtige zu öffentlich geförderten Maßnahmen und Steuerermäßigungen sowie zu Gegenständen der Hausratversicherung.

Inhaltsverzeichnis

Öffentlich geförderte Maßnahmen und Steuerermäßigungen

Um Maßnahmen nicht doppelt zu fördern, werden Maßnahmen, die nach dem CO2­Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Förderbank bzw. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden, von der steuerlichen Förderung im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen (§ 35a Abs. 3 S. 2 EStG) ausgeschlossen.

Der Ausschluss der steuerlichen Förderung gilt sowohl bei Inanspruchnahme eines zinsverbilligten Darlehens als auch bei Erhalt eines Zuschusses.

Folgende Maßnahmen werden von der KfW-Förderbank bzw. BAFA im Rahmen eines CO2­Gebäudesanierungsprogrammes gefördert:

  • Wärmedämmung Dach,
  • Wärmedämmung Außenwände,
  • Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume,
  • Erneuerung Fenster,
  • Erneuerung Heizung

       und/oder

  • Umstellung Heizenergieträger (insbesondere der Einbau einer Wärmepumpe).

Die Steuerermäßigung ist auch für den Teil der mit dieser Maßnahme verbundenen Aufwendungen ausgeschlossen, die sich im Rahmen der öffentlichen Förderung nicht auswirken, weil z. B. der Förderhöchstbetrag hierdurch überschritten wird (Rz. 23).

Handelt es sich jedoch um mehrere (Einzel-)Maßnahmen, von denen einzelne öffentlich gefördert werden, ist die Steuerermäßigung für die nicht unter die öffentliche Förderung fallenden (Einzel-)
Maßnahmen möglich (Rz. 24).

Beispiel: Öffentlich geförderte Maßnahmen und Steuerermäßigungen

Beispiel: Öffentliche Förderung

Der Steuerpflichtige S saniert sein Einfamilienhaus. Folgende Maßnahmen werden durchgeführt:

  • Einbau energieeffiziente Heizungsanlage mit öffentlicher Förderung.
  • Wärmedämmung der Außenwände ohne öffentliche Förderung.

Lösung: Öffentliche Förderung

Heizungsanlage

Aufgrund der öffentlichen Förderung ist die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ausgeschlossen.

Wärmedämmung

Da diese Maßnahme nicht öffentlich gefördert wurde, ist die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen möglich.

Gegenstände der Hausratversicherung

Präzisierend wurde in die nicht abschließende Aufzählung der begünstigten Leistungen aufgenommen, dass die Reparatur und Wartung aller in der Hausratversicherung versicherbaren Gegenstände begünstigt ist (beispielhafte Aufzählung „Reparatur, Wartung und Pflege“):

  • Waschmaschine,
  • Geschirrspüler,
  • Herd,
  • Fernseher,
  • Personalcomputer,

       und

  • andere Gegenstände, die in der Hausratversicherung mitversichert werden können.

Die Reparatur oder Wartung muss dabei im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeführt werden.

Merkbox:

Der tatsächliche Abschluss einer Hausratversicherung ist für die Gewährung der
Tarifermäßigung nicht notwendig.

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