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Sachliche Steuerpflicht | Einkommensteuer
Inhaltsverzeichnis
§ 2 EStG ist die Rechtsgrundlage der sachlichen Steuerpflicht. Die Vorschrift des § 2 EStG beschränkt sich auf einführende Aussagen. Die Einzelheiten sind in den §§ 3 bis 24 EStG geregelt. In § 2 EStG werden die Schritte beschrieben, die zur festzusetzenden Einkommensteuer führen.
Grafische Darstellung: Sachliche Einkommensteuerpflicht
Das zu versteuernde Einkommen ist die Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer (§ 2 Abs. 5 EStG).
Sachliche Steuerpflicht: Einkunftsarten
Einkunftsarten § 2 Abs. 1 EStG
Einkünfte aus
- Land- und Forstwirtschaft § 13 EStG
- Gewerbebetrieb § 15 EStG
- selbständiger Arbeit § 18 EStG
-> Gewinneinkünfte § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG
- Gegenüberstellung BE und BA
- Betriebsvermögensvergleich
- nach Durchschnittssätzen
Einkünfte aus
- nichtselbständiger Arbeit § 19 EStG
- Kapitalvermögen § 20 EStG
- Vermietung und Verpachtung § 21 EStG
- sonstige Einkünfte § 22 EStG
-> Überschusseinkünfte § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG
Einnahmen
./ . Werbungskosten
= Überschuss (§§ 8 bis 9a EStG)
vorbehaltlich § 2 Abs. 2 S. 2 EStG bezüglich der Einkünfte aus Kapitalvermögen
Grafische Darstellung: Einkunftsarten
Sachliche Steuerpflicht: Zu versteuerndes Einkommen
Die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens erfolgt nach folgendem Schema (R 2 EStR):
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Ohne Gewähr.
