Kursübersicht > Einkommensteuer > Steuerabzug für Bauleistungen | Einkommensteuer
Steuerabzug für Bauleistungen | Einkommensteuer
§§ 48 bis 48d EStG regeln einen Steuerabzug für Bauleistungen, vgl. BMF-Schreiben v. 19.07.2022, BStBl. I 2022, S. 1229; Beck’sche Textausgaben Steuererlasse 1, § 48/1.
Der Leistungsempfänger einer Bauleistung im Inland ist verpflichtet, von der Gegenleistung einen Steuerabzug i. H. v. 15 % für Rechnung des Leistenden vorzunehmen. Dabei ist die Gegenleistung ein Bruttobetrag (Entgelt zzgl. Umsatzsteuer), § 48 Abs. 3 EStG.
Dies hat zu erfolgen, wenn der Empfänger der Bauleistung
- Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuergesetzes
oder eine
- juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Hinweis:
Der Steuerabzug ist nicht vorzunehmen, wenn der Leistungsempfänger nicht mehr als zwei Wohnungen vermietet (§ 48 Abs. 1 S. 2 EStG).
Steuerabzug für Bauleistungen: Freistellungsbescheinigung:
Wird dem Leistungsempfänger eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt, muss der Steuerabzug nicht vorgenommen werden (§ 48b EStG).
Die Freistellungsbescheinigung wird vom zuständigen Finanzamt auf Antrag des Leistenden ausgestellt, wenn
- der zu sichernde Steueranspruch nicht gefährdet erscheint
und
- ein inländischer Empfangsbevollmächtigter bestellt ist.
Der Steuerabzug kann auch unterbleiben, wenn die Gegenleistung im laufenden Kalenderjahr den folgenden Betrag voraussichtlich nicht übersteigen wird:
- 15.000 €, wenn der Leistungsempfänger ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze gem. § 4 Nr. 12 S. 1 UStG ausführt, § 48 Abs. 2 S 1. Nr. 1 EStG.
- 5.000 € in allen übrigen Fällen, § 48 Abs. 2 S 1. Nr. 2 EStG.
Die Regelung bezweckt eine Abschreckung im Bereich der Schwarzarbeit und des Umsatzsteuerbetruges in der Baubranche.
Bauleistungen sind alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen.
Steuerrecht online lernen
- StB-Kurse für jeden Wissensstand, die Sie optimal auf das Examen vorbereiten
- Online-Lehrgänge
- Mitarbeiterschulungen
Staatlich geförderte StB-Weiterbildung
- Eine von unabhängigen Instituten geprüfte & zertifizierte Weiterbildungs-Maßnahme
- Bis zu 100 % Übernahme der Weiterbildungskosten
- Staatliche Bezuschussung der Lohnkosten für lernbedingte Ausfallzeiten bei der Arbeit
- Finanzielle Entlastung
- Ein Plus an verfügbarer Lernzeit
- Wir weisen ein hierfür erforderliches Qualitätsmanagementsystem auf
- Fachliche Lernbetreuung
- Organisatorische Lernbegleitung
Ohne Gewähr.
