Kursübersicht > Einkommensteuer > Summe der Einkünfte | Verlustausgleich
Summe der Einkünfte | Verlustausgleich
Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Verlustausgleich und erhalten ebenfalls ein Beispiel.
Inhaltsverzeichnis
Begriff: Summe der Einkünfte
Die Summe der Einkünfte ist die Summe der positiven Ergebnisse nach Abzug der negativen Ergebnisse aus den sieben Einkunftsarten im Sinne des § 2 Abs. 1 EStG innerhalb eines Veranlagungszeitraumes, soweit deren Verrechnung nicht durch besondere Vorschriften ausgeschlossen oder begrenzt ist.
Verlustausgleich Einkommensteuer
Die Verrechnung der negativen mit den positiven Einkünften wird Verlustausgleich genannt. Obwohl der Verlustausgleich im EStG nicht ausdrücklich enthalten ist, war es schon immer anerkannt, dass der Begriff der Einkünfte nicht nur positive, sondern auch negative Einkünfte (Verluste) umfasst.
Der Verlustausgleich wird unterschieden in (§ 2 Abs. 1 EStG):
- den vertikalen Verlustausgleich
Die Verrechnung von negativen mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten im Entstehungsjahr des Verlustes
und
- den horizontalen Verlustausgleich
Die Zusammenfassung mehrerer Ergebnisse einer Einkunftsart. Die Verrechnung von negativen Einkünften erfolgt mit positiven Einkünften derselben Einkunftsart im Entstehungsjahr.
Beispiel: Verlustausgleich
A erzielt durch das Betreiben eines gepachteten Kiosks Betriebseinnahmen i. H. v. 27.000 €. Demgegenüber stehen Betriebsausgaben i. H. v. 30.000 € (unstrittig). Außerdem erzielt er Einnahmen aus der Vermietung einer Eigentumswohnung i. H. v. 12.000 €. Die Werbungskosten, die ihm entstanden sind, betrugen 4.000 €.
Lösung: Verlustausgleich
Es handelt sich hier um einen vertikalen Verlustausgleich (Verrechnung des Verlusts aus Gewerbebetrieb mit dem Verlust aus Vermietung & Verpachtung).
Steuerrecht online lernen
- StB-Kurse für jeden Wissensstand, die Sie optimal auf das Examen vorbereiten
- Online-Lehrgänge
- Mitarbeiterschulungen
Staatlich geförderte StB-Weiterbildung
- Eine von unabhängigen Instituten geprüfte & zertifizierte Weiterbildungs-Maßnahme
- Bis zu 100 % Übernahme der Weiterbildungskosten
- Staatliche Bezuschussung der Lohnkosten für lernbedingte Ausfallzeiten bei der Arbeit
- Finanzielle Entlastung
- Ein Plus an verfügbarer Lernzeit
- Wir weisen ein hierfür erforderliches Qualitätsmanagementsystem auf
- Fachliche Lernbetreuung
- Organisatorische Lernbegleitung
Ohne Gewähr.
